AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
a. Für den Geschäftsverkehr der Einrichtungsstudio Insieme GmbH, Karl-Höll-Straße 12b, 6923 Lauterach, (im Folgenden: „Einrichtungsstudio Insieme GmbH“, Übergeber, Auftragnehmer, wir oder uns bezeichnet), gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unser Vertragspartner wird nachfolgend „Auftraggeber“/“Kunde“/ „Übernehmer“ oder „Vertragspartner“ genannt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr, insbesondere Verträge, Sub-/Aufträge, Nach-/Lieferungen, Absprachen und Vereinbarungen, die im Zusammenhang mit den Leistungen/Verkäufen/Montageaufträgen u.a. mit dem Einrichtungsstudio Insieme GmbH getroffen werden, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
b. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen – insb. allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen vom Vertragspartner werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies vom Einrichtungsstudio Insieme GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Im Zweifel gelangen die gegenständlichen AGB zur Anwendung. Diese AGB wurden dem Vertragspartner vor Vertragsabschluss zur Kenntnis gebracht und sind auf der Homepage der Einrichtungsstudio Insieme GmbH jederzeit abrufbar. Mit Vertragsabschluss, spätestens mit Inanspruchnahme der Leistungen des Einrichtungsstudio Insieme GmbH, gelten die AGB als angenommen und werden Bestandteil des Vertrages zwischen dem Vertragspartner und dem Einrichtungsstudio Insieme GmbH.
c. Die Mitarbeiter von Einrichtungsstudio Insieme GmbH sind weder berechtigt, noch bevollmächtigt, über das vereinbarte Vertragsverhältnis bzw. diese AGB hinausgehende oder abändernde (gesonderte) Vereinbarungen mit dem Vertragspartner zu treffen bzw. diesem Zusagen zu erteilen. Solche (gesonderte) Vereinbarungen oder Zusagen sind nur dann verbindlich und rechtswirksam, wenn sie vom Geschäftsführer von Einrichtungsstudio Insieme GmbH binnen 14 Tagen schriftlich dem Vertragspartner bestätigt werden.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss, Kostenvoranschlag § 2.1 Angebot, Änderungen, Informations- und Mitwirkungspflicht
a. Angebote vom Einrichtungsstudio Insieme GmbH sind – wie auch Angaben und Abbildungen in Katalogen/Prospekten/Preislisten dgl. freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
b. Die Bestellung/Auftragserteilung des Vertragspartners gilt erst mit der Auftragsbestätigung als angenommen, womit ein Vertrag zu Stande kommt.
c. Der Leistungsumfang ist im abgeschlossenen Vertrag ausführlich aufgelistet und vom Vertragspartnerzuvor eingesehen worden. d. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sämtliche erforderlichen und zweckdienlichen Informationen und Unterlagen für die Angebotserstellung und Vertragserfüllung sowie Leistungen der Einrichtungsstudio Insieme GmbH vor Vertragsabschluss vorzulegen, mitzuteilen und mitzuwirken, andernfalls sämtliche Nachteile zu seinen Lasten gehen.
e. Eine gesicherte Angebotsstellung ist idR erst nach Ausmessung der tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort möglich. Der Vertragspartner ist verpflichtet, dem Einrichtungsstudio Insieme GmbH im eigenen Interesse zeitnah ein Ausmaß der Küche vor Ort (Naturmaße) zu ermöglichen, andernfalls sämtliche Nachteile und Änderungsfolgen allein den Vertragspartner treffen. Eine Änderung der bis dahin vorbereiteten Pläne/und des Kostenvoranschlages ist daher möglich und akzeptiert der Vertragspartner dadurch entstehende, sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der Leistungsverpflichtungen von Einrichtungsstudio Insieme GmbH, welche vom Vertragspartner gesondert angemessen zu bezahlen sind.
f. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Vorfeld des Vertragsabschlusses vom Einrichtungsstudio Insieme GmbH vorgenommenen bildlichen/optischen Darstellungen (insbesondere auch im 3D-Format) von der Realität abweichen können (geringfügige Farb- und Musterunterschiede bei den Materialien wie Steinplatte, Beschichtung etc. sind möglich). Aufgrund solcher (nicht gravierender) Abweichungen hat der Vertragspartner keine – wie auch immer gearteten – Ansprüche gegenüber dem Einrichtungsstudio Insieme GmbH und verzichtet ausdrücklich auf diese und der Einrede des Irrtums.
von anderen Fachbetrieben rechtzeitig – vor Anfahrt des Einrichtungsstudio Insieme GmbH – ausführen zu lassen, sodass eine unbeeinträchtigte Leistung durch Einrichtungsstudio Insieme GmbH möglich ist. Solche, oder ähnliche Arbeiten/Leistungen sind jedenfalls nicht vom Vertrag mit dem Einrichtungsstudio Insieme GmbH umfasst.
§ 3 Geheimhaltung, Datenschutz
a. Angebote, Ausführungsunterlagen wie Pläne oder Skizzen, Muster, Kataloge, Abbildungen sowie sonstige technische Unterlagen vom Einrichtungsstudio Insieme GmbH bleiben geistiges Eigentum vom Einrichtungsstudio Insieme GmbH und unterliegen den einschlägigen immaterialgüterrechtlichen Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb und Datenschutz.
b. Pläne, Skizzen und Entwürfe sowie überhaupt alle Unterlagen, welche vom Einrichtungsstudio Insieme GmbH stammen, dürfen – außer bei ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung vom Einrichtungsstudio Insieme GmbH – weder außerhalb des Vertragsverhältnisses verwendet und/oder an Dritte weitergegeben werden. Für den Fall der Zuwiderhandlung wird eine Konventionalstrafe von 15 % des Kaufpreises/Auftragsvolumens zzgl. 20 % USt. vereinbart, welche sofort zur Gänze zur Zahlung an Einrichtungsstudio Insieme GmbH fällig ist. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
c. Der Vertragspartner verpflichtet sich hiermit unwiderruflich, über sämtliche ihm vom Einrichtungsstudio Insieme GmbH zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder auf Grund einer Geschäftsbeziehung oder des Kontaktes zur Einrichtungsstudio Insieme GmbH bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und diese ohne Zustimmung von Einrichtungsstudio Insieme GmbH Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu machen. Weiteres verpflichtet sich der Vertragspartner Informationen nur auf „Need to know“-Basis und nur im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages zu verwenden. Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt für 2Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit dem Einrichtungsstudio Insieme GmbH oder unabhängig von einer Geschäftsbeziehung für 2 Jahre nach Angebotslegung von Einrichtungsstudio Insieme GmbH aufrecht.
GmbH verbundene Unternehmen und Erfüllungsgehilfen auf elektronischem Wege übermittelt werden. Diese Zustimmung kann vom Vertragspartner jederzeit schriftlich widerrufen werden.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
a. Unsere Preise sind in EURO angegeben und sind mit den Zahlungsmodalitäten bereits im Angebot, spätestens im vorgelegten Vertrag festgehalten. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gesetzlichen Höhe in Rechnung gestellt. Abzüge sind ohne eine gesonderte Vereinbarung jedenfalls unzulässig und unwirksam. Abweichende Zahlungskonditionen bedürfen der schriftlichen und firmenmäßig erfolgten Bestätigung des Geschäftsinhabers der Einrichtungsstudio Insieme GmbH. Zahlungen des Vertragspartners gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einlangens auf dem Geschäftskonto von Einrichtungsstudio Allgemeine Geschäftsbedingungen Insieme GmbH als geleistet und werden zuerst für Spesen, Kosten und Mahngebühren sowie Verzugszinsen angerechnet.
b. Preisgarantien werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und höchstens für 1 Jahr ab Vertragsabschluss gewährt, wobei sich beim Hersteller ergebende Erhöhungen bis zu 20 % des Auftragsvolumens möglich sind und vom Vertragspartner zu tragen sind. Nach 1 Jahr ab Vertragsabschluss gilt die Preisgarantie nicht mehr und können auch wesentliche Preiserhöhungen bis höchstens 35 % des Auftragsvolumens entstehen.
c. Die Preise gelten „Ab Werk“ bzw. „ex works“ und beinhalten nicht die Kosten für Transport, Montage oder Aufstellung, dies soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. In Durchführung des Auftrages anfallende Reisekosten und Spesen sind vom Vertragspartner neben dem vereinbarten Preis zu tragen, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
d. Bei Teillieferungen sind Teilrechnungen stets zulässig. Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Termins Verlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Termins Verlustes wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Termin Verlust steht Einrichtungsstudio Insieme GmbH das Recht zu, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Rücktritt vom Vertrag in Verwahrung zu nehmen und jede weitere Tätigkeit zu verweigern, bis die gesamte Forderung vollständig samt Nebenkosten abgedeckt ist. Im Falle der Zurückbehaltung der Leistungen der Einrichtungsstudio Insieme GmbH hat der Vertragspartner keinerlei Ansprüche und haftet selbst für daraus resultierende Nachteile und Folgen.
e. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen für Verbraucher 4 % p.a. und für Unternehmer 9 % p.a. über dem Basiszinssatz vereinbart.
f. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners kann Einrichtungsstudio Insieme GmbH vom Vertrag ohne jeden Rechts- und Schadenersatzanspruch des Vertragspartners zurücktreten.
§ 5 Erfüllungsort und Gefahrtragung
a. Erfüllungsort ist so weit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist der Sitz von Einrichtungsstudio Insieme GmbH, Karl Höllstraße 12b, 6923 Lauterach.
b. Kosten und das Risiko des Transportes sowie der Zwischenlagerung trägt der Vertragspartner. Für frustrierte An- und Abfahrten samt Lieferungen wird je Fahrt eine Pauschale iHv EUR 250,00 zzgl. 20 % USt. verrechnet.
c. Sollte der Vertragspartner die Waren/Leistungen nicht zum vorgesehenen/vereinbarten Zeitpunkt entgegennehmen, so hat er für die Zwischenlagerung auf eigene Rechnung und eigenes Risiko zu sorgen. Für eine Zwischenlagerung durch Einrichtungsstudio Insieme GmbH oder Dritte hat der Vertragspartner die Kosten zu tragen.
an den Dampfabzug bzw. hinsichtlich der Abluftregulierung oder bezüglich von Installationen) relevant sein können, Einrichtungsstudio Insieme GmbH frühzeitig zur Verfügung stellt (Beispiel: etwa wenn der Dampfabzug oder das Abluftrohr ungewöhnliche oder atypische Verläufe haben etc.). Solche, oder ähnliche Informationen sind Einrichtungsstudio Insieme GmbH vom Vertragspartner jedenfalls bereits vor Bestellung der Küche beim Produzenten zur Verfügung zu stellen. Allfällige mit den hier vereinbarten Informationspflichten des Vertragspartners verbundenen, nachteiligen Folgen bzw. Schäden sowie allfällige Mehrkosten sind vom Vertragspartner zu tragen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte
a. Sämtliche Lieferungen, Waren, Teile, Produkte und Leistungen von Einrichtungsstudio Insieme GmbH bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von Einrichtungsstudio Insieme GmbH. Dies selbst, wenn sie montiert oder eingebaut wurden.
b. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Vertragsgegenstände der Einrichtungsstudio Insieme GmbH zu. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Vertragspartner weder über den Vertragsgegenstand verfügen noch Dritten vertraglich ein Nutzungsrecht am Kaufgegenstand einräumen.
c. Der Eigentumsvorbehalt dient auch der Sicherung von für Forderungen von Einrichtungsstudio Insieme GmbH gegen den Vertragspartner aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kaufzustehenden Forderungen.
d. Der Vertragspartner hat Einrichtungsstudio Insieme GmbH zur allfälligen Durchsetzung des Eigentumsvorbehalts und damit der Rücknahme der Waren und Produkte nach Voranmeldung (1-2 Tage) einen Zugang zu den örtlichen Stellen zu verschaffen und jede Behinderung zu unterlassen.
e. Im Falle der Insolvenz/ des Konkurses des Vertragspartners ist Einrichtungsstudio Insieme GmbH ermächtigt, sämtliche Leistungen einzustellen und tritt Termins Verlust ein. Dies soweit der Masseverwalter nicht in den Vertrag eintritt und eine Sicherheitsleistung sichergestellt ist.
§ 7 Abnahme und Teillieferung
a. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von Einrichtungsstudio Insieme GmbH zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen ohne Verzug abzunehmen. Mit der Lieferung „Ab Werk“ bzw. „ex works“ gelten gelieferte Waren bzw. Software als abgenommen.
b. Sofern Installationsleistungen vereinbart sind, gilt die Leistung zum frühesten der nachfolgenden Zeitpunkte als abgenommen: wenn die Abnahme vom Vertragspartner oder dessen Vertreter bestätigt wird; wenn die installierte Lieferung oder Leistung operativ beim Vertragspartner oder dessen Vertreter in Betrieb genommen wurde; oder spätestens 1 Woche nach erfolgter Installation. Dienst- und Regieleistungen gelten mit tatsächlicher Erbringung als abgenommen.
c. Stellt der Vertragspartner nach Abnahme wesentliche Mängel fest, so ist er berechtigt, diese im Rahmen der Gewährleistung durch Einrichtungsstudio Insieme GmbH beheben zu lassen. Lieferungen und Leistungen der Einrichtungsstudio Insieme GmbH sind stets teilbar. Bei Teillieferungen sind Teilabnahmen zulässig.
§ 8.1 Lieferzeit, Lieferverzug
a. Die Installations-, Montage- und Lieferfristen und -termine werden von Einrichtungsstudio Insieme GmbH nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich (als Fixtermin) vereinbart wurden, stets unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Vertragspartner bzw. Richtgrößen. Jede Verzögerung aufgrund von Umständen, die beim Vertragspartner und seiner Gehilfen liegen, werden nicht in die Lieferzeit eingerechnet.
b. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Vertragspartner wegen Lieferverzugs ist – ohne jeden daraus ableitbaren Schadenersatzanspruch des Vertragspartners – nur bei vollständiger Erfüllung aller Verpflichtungen durch den Vertragspartner (insbesondere vereinbarter Vorauszahlungen) unter Setzung einer angemessenen – zumindest 8-wöchigen – Nachfrist, möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt. c. Im Falle höherer Gewalt oder einer bei Einrichtungsstudio Insieme GmbH oder einem Zulieferer eintretende Betriebs-/Produktion Programmen und deren Wiederherstellung haftet Einrichtungsstudio Insieme GmbH nicht.
wenn Einrichtungsstudio Insieme GmbH Leistungen für den Vertragspartner außerhalb von Österreich erbringt. Gegenüber Verbrauchern wird ausdrücklich festgehalten, dass für den Gerichtsstand der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehende Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthaltsort laut Vertrag heranzuziehen ist. § 11.2 Rechtswahl, Vertragssprache Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist ausschließlich die deutsche Sprache.
§ 12 Weitere Bestimmungen § 12.1 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gem. Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
§ 12.2 Formerfordernis
Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Elektronische Vertragserklärungen, andere rechtlich erhebliche elektronische Erklärungen und elektronische Empfangsbestätigungen gelten als zugegangen, wenn sie die Partei, für die sie bestimmt sind, unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann. Für die Fristgerechtheit und Wirksamkeit von Erklärungen ist deren erfolgter Zugang im Sinne dieser Bestimmung maßgebend. Überschriften in diesen AGB dienen lediglich der Übersichtlichkeit und interpretieren, begrenzen oder beschränken die jeweiligen Bestimmungen nicht.
§ 12.3 Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
§ 12.4 Subunternehmer Vermittlung Dritter
a. Der Einsatz von Subunternehmern ist stets zulässig.
ausdrücklich vereinbart ist. Der Verbraucher kann von jedem Außergeschäftsraumvertrag (iSd § 3 Z 1 FAGG) ohne Angabe von Gründen zurücktreten (§ 11 Abs 1 FAGG). Die Frist dafür beträgt 14 Kalendertage und beginnt beim Bauvertrag mit dem Vertragsabschluss zu laufen (§ 11 Abs 2 Z 1 FAGG). Die Frist verlängert sich aber auf zwölf Monate, wenn der Unternehmer das in § 4 Abs 1 Z 8 FAGG vorgesehene Rücktrittsformular dem Konsumenten nicht übergeben hat; übergibt er es nachträglich, so läuft die Frist 14 Kalendertage ab der Übergabe des Formulars (§ 12 FAGG). Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch gem. § 18 Abs 1 Z 3 FAGG nicht bei Waren oder Dienstleistungen, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden (wie bzw. Maßküchen). Das Gesetz (BGBl I 2014/33) enthält im Anhang Musterformulierungen, die im Folgenden für den Bauvertrag adaptiert sind Lieferstörung, welche Einrichtungsstudio Insieme GmbH ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Lieferung/Leistung zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu erbringen, verlängern sich die oben genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen, wobei eine Verlängerung bis zumindest 6 Monate noch als angemessen vereinbart gilt.
solchen Rücktritts von Einrichtungsstudio Insieme GmbH gilt eine Konventionalstrafe von 15 % des Rechnungsbetrages, zzgl. 20% USt, ausdrücklich als angemessen vereinbart. § 9 Gewährleistung, Untersuchungspflicht a. Sämtliche Waren/Produkte und Installationen sind vom Vertragspartner entsprechend den Betriebs- und technischen Vorschriften und Anweisungen entsprechend zu verwenden und zu warten. Die zugehörigen Anleitungen sind vor Nutzung zu lesen. Bei eigenmächtiger Änderung der Lieferungen und Leistungen der Einrichtungsstudio Insieme GmbH wird eine Gewährleistung ausgeschlossen. b. Das Vorliegen von Mängeln und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge ist vom Vertragspartner nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung. c. Auftretende Mängel sind vom Vertragspartner unverzüglich, spezifiziert und schriftlich zu rügen. Sämtliche Folge-/Schäden, welche aufgrund verspäteter Rüge entstehen, gehen zu Lasten des Vertragspartner. d. Einrichtungsstudio Insieme GmbH ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen. e. Sofern Einrichtungsstudio Insieme GmbH Mängel außerhalb der Gewährleistung behebt oder andere Dienst- oder Regieleistungen erbringt, werden diese nach Aufwand verrechnet. f. Die Gewährleistungsfrist beträgt außerhalb eines Verbrauchergeschäftes 6 (sechs) Monate, für Verbraucher 24 Monate für neue und 12 Monate für gebrauchte Vertragsprodukte. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Übergabe an den Vertragspartner.
g. Gewährleistungsansprüche sind innerhalb der Gewährleistungsfristen gerichtlich gelten zu machen, soweit sie von Einrichtungsstudio Insieme GmbH nicht ausdrücklich anerkannt werden.
§ 10 Schadenersatz
a. Zum Schadenersatz ist Einrichtungsstudio Insieme GmbH in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet und ist dieser mit höchstens EUR 5.000,00 begrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Einrichtungsstudio Insieme GmbH ausschließlich für Personenschäden.
b. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten
Widerrufsbelehrung